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WhatsApp im Bundestag, Teil 1

11.04.2017

Du möchtest WhatsApp in der politischen Kommunikation einsetzen? Erfahre, wie ich für die Bundestagsabgeordnete Christina Schwarzer (CDU) WhatsApp als Interaktionstool eingeführt habe.

Als im Januar 2016 klar war, dass ich bei Christina Schwarzer die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übernehme, stand die Einrichtung eines WhatsApp-Kanals ganz oben auf meiner persönlichen To-do-Liste. Ich hatte bis dato zwar keine praktischen Erfahrungen mit WhatsApp außerhalb des privaten Umfelds, wusste aber von ehemaligen Radiokollegen, dass dieser Kanal ziemlich gut angenommen wird.

Vor der Einrichtung von WhatsApp als politisches Kommunikationsinstrument habe ich fünf Kriterien definiert, die in der Praxis erfüllt werden mussten:

Authentizität, Seriosität, Erreichbarkeit, Datenschutz und Technik

Authentizität: Rechtschreibung und Grammatik müssen stets stimmen. Komplexe Formulierungen oder Höflichkeitsfloskeln haben jedoch keinen Platz. Es heißt "du" und "ihr" statt "Sie" und "Ihnen". Und selbstverständlich wird mit Emojis nicht gegeizt 😂

Seriosität: Themen bestimmen unsere Kommunikation. Alle halbwegs vernünftigen Anfragen der Abonnenten sollen beantwortet werden. Offensichtliche Flirts, anzügliche Texte, Hassmails und ähnliches bleiben unbeantwortet und werden ggf. zur Anzeige gebracht.

Erreichbarkeit: Wie erreichbar wollen wir für unsere Abonnenten sein? Rund um die Uhr? Nine to five? Auch am Wochenende und an Feiertagen? Brauchen wir Wochenendbereitschaften? Wir haben einen "Service" an Arbeitstagen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr definiert. Nachrichten werden von uns jedoch auch nach 17.00 Uhr gelesen und selbstverständlich auch am Wochenende und an Feiertagen. Man freut sich schließlich über Weihnachtsgrüße oder Fragen von Erstwählern und antwortet darauf meist auch "außerhalb der Öffnungszeiten".

Christina-Schwarzer-CDU-Neukoelln-Whatsapp-Header

Datenschutz: Des Deutschen liebstes Kind nach Auto und Fußball. Einerseits werden soziale Medien und onlinebasierte Messenger außerordentlich stark genutzt. Andererseits gibt es immer wieder öffentliche Aufregung über echte oder zumindest empfundene Intransparenz bei Datensicherheit oder Nutzungsbedingungen. Möglichen Sorgen oder gar Misstrauen muss mit Transparenz entgegen gewirkt werden. Daher entscheid ich mich für ausführliche Nutzungsbedingungen inkl. einer Opt-In- sowie Opt-Out-Klausel. Mehr dazu unten.

Technik: Eine Telefonnummer (WhatsApp funktioniert mit Mobilfunk- und Festnetznummern!) ist grundsätzlich an die WhatsApp-Applikation auf einem Endgerät gebunden. Wer sich in einen WhatsApp-Account über die Browser- bzw. Desktopversion einloggt, benötigt dazu zwingend das Endgerät. Warum? Weil WhatsApp-Web bzw. WhatsApp auf dem Desktop ausschließlich mit dem verknüpften Endgerät mittels eines QR-Codes aktiviert wird. Alle Lösungen, die etwas anderes versprechen, sind keine offiziellen Programme von WhatsApp und können technische und/oder juristische Probleme mit sich bringen. Was demnach nicht funktioniert: Die Arbeit mit einem Account an verschiedenen Standorten, z. B. das Empfangen und Versenden von Nachrichten im Wahlkreisbüro und im Abgeordnetenbüro. Was dagegen funktioniert: Die simultane Arbeit mit ein und demselben WhatsApp-Account an einem Standort.

"WhatsApp Web ist kein weiterer WhatsApp Account. Wenn du WhatsApp auf deinem Computer und deinem Telefon verwendest, verwendest du lediglich ein und den selben Account auf diesen zwei Geräten.​"

 

whatsapp.com

Fazit: Auf der Basis dieser Vorstellungen definierte ich folgende Teilnahmebedingungen, die potentiellen Nutzern auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden. Neben der rein technischen Beschreibung des Anmeldeprozesses, werden Nutzungsparameter und datenschutzrelevante Informationen vermittelt. Verständlich geschrieben, aber deutlich detaillierter, als z. B. Anmeldungen zu den WhatsApp-Services der Berliner Zeitung oder Focus Online. Bei der Erstellung der Teilnahmebedingungen half mir der Blogeintrag der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke, den du HIER findest.

"WhatsApp zeigt sich auch beim Direktmarketing rechtlich als unproblematisch. Das gilt zumindest solange, wie Sie die Nutzer auf der Anmeldeseite über die Inhalte der kommenden Nachrichten und die Opt-Out-Möglichkeit aufklären."

 

drschwenke.de

Anschließend wurden eine Prepaid-Karte sowie ein gebrauchtes iPhone 5 angeschafft und dann ging es los. In Teil 2 erfährst du, wie Christina Schwarzers WhatsApp-Kanal von Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird und wie ich unsere WhatsApp-Newsletter designe. Und natürlich freue ich mich auf Feedback in den Kommentaren, bei Facebook oder per E-Mail.

Fotos Christina Schwarzer: (C) Anne Hoffmann herzmenschfotografie